Förderung für
energetische
Sanierung
Um die Energiewende voranzutreiben und die damit verbundenen Klimaziele samt CO2-Reduzierung im Gebäudebereich zu erreichen, unterstützt die Bundesregierung mit einem attraktiven Maßnahmenpaket bei der energetischen Sanierung. Dabei stehen zwei Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- BEG-Förderprogramme: Hier werden Sie mit attraktiven Zuschüssen für Ihre Sanierungsmaßnahme oder Komplettsanierungen belohnt.
- Steuerbonus: Im Rahmen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) gewährt Ihnen das Bundesministerium der Finanzen eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit.
Hinweis: eine Kombination aus beiden Förderungen ist nicht möglich!
Welche Förderungen stehen zur Verfügung?
Förderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Modernisierung an der Gebäudehülle, auch für den sommerlichen Wärmeschutz.
Förderung von energetischen Maßnahmenpaketen (Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik), die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen.
Prozentualer Abzug der Aufwendungen bei der Einkommenssteuer. Kann für eigene, zu Wohnzwecken genutzte Gebäude in Anspruch genommen werden.
Bonus für BEG-geförderte Maßnahmen als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der von einem Energieberater erstellt wird.
Die BAFA gewährt einen Investitionszuschuss für die anfallenden Kosten eines Energieeffizienz-Experten bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung (keine Fördermittelberatung). Auch KfW-Kreditprogramme können in diesem Zusammenhang gewährt werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle beitragen:
- Dämmen von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
- Austausch von Fenster, Außentüren und –toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen
Wichtig: Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Außerdem gelten für die Sanierung technische Mindestanforderungen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
BEG-Förderprogramme können sowohl Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften als auch Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften in Anspruch nehmen. Eine vollständige Auflistung der Antragsberechtigten finden Sie in den BEG-Richtlinien.
Den Steuerbonus können steuerpflichtige Eigentümer, die ein selbstgenutztes Wohneigentum (Haus oder Wohnung) energetisch sanieren. Das Haus oder die Wohnung muss bei der Durchführung der Maßnahmen älter als zehn Jahre sein und der Steuerpflichtige muss, solange er die Sanierungsausgaben geltend macht, auch selbst im Wohneigentum wohnen. Außerdem kann die Steuerermäßigung nur dann gewährt werden, wenn die Maßnahmen nicht schon anderweitig steuerlich geltend gemacht wurden.
Die einzelnen Förderkonditionen im Überblick
Alle Angaben zum Thema Förderung sind ohne Gewähr!
- Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro (Brutto).
- Maximal förderfähige Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit.
- Investitionszuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 12.000 Euro pro Wohneinheit).
- Zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent bei Umsetzung eines Sanierungsfahrplans.
- Zusätzliche Förderung der Fachplanung/Baubegleitung eines Energieberaters von 50 Prozent (max. 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus).
- Förderung einer Komplettsanierung mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei Erreichen einer Energieeffizienzhaus-Stufe.
- Steigerung des Kreditbetrags auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erreichen einer zusätzlichen Erneuerbaren-Energien-Klasse.
- Förderung einer Einzelmaßnahme mit einem Kreditbetrag von bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit (zusätzlicher KfW-Tilgungszuschuss von 20 Prozent der Kreditsumme möglich).
- EH 40: 45 Prozent der förderfähigen Kosten (bis zu 54.000 Euro pro Wohneinheit)
- EH 55: 40 Prozent der förderfähigen Kosten (bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit)
- EH 70: 35 Prozent der förderfähigen Kosten (bis zu 42.000 Euro pro Wohneinheit)
- EH 85: 30 Prozent der förderfähigen Kosten (bis zu 36.000 Euro pro Wohneinheit)
- EH 100: 27,5 Prozent der förderfähigen Kosten (bis zu 33.000 Euro pro Wohneinheit)
- EH Denkmal: 25 Prozent der förderfähigen Kosten (bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit)
- Zusätzlicher Förderbonus von 5% bei Umsetzung eines Sanierungsfahrplans.
- Zusätzliche Förderung der Fachplanung/Baubegleitung eines Energieberaters von 50 Prozent (max. 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus).
- Ermäßigungssatz beträgt 20 Prozent der steuerlich anrechenbaren Kosten (max. 40.000 Euro je Wohneinheit)
- Die Aufwendungen sind verteilt über drei Jahre steuerlich abzugsfähig (1. Kalenderjahr: 7% (max. 14.000 Euro), 2. Kalenderjahr: 7% (max. 14.000 Euro), 3. Kalenderjahr: 6% (max. 12.000 Euro)).
- Fachplanung/Baubegleitung eines Energieberaters werden mit 50 Prozent bezuschusst (einmalig, im Jahr des Abschlusses).
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Um Anspruch auf die BEG Fördermöglichkeiten zu erhalten, muss ein Energieberater für die Fachplanung/Baubegleitung hinzugezogen werden. Eine gute Übersicht aller Experten in Deutschland und in Ihrer Nähe finden Sie hier: