Meldestelle / Compliance

Wir nehmen jeden Hinweis ernst: Deshalb betreiben wir eine interne Meldestelle, die unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu dient, uns über Missstände aus ihrem Arbeitsumfeld zu informieren.

Unsere Vertrauensperson überprüft eingegangene Meldungen und ergreift im Ernstfall Maßnahmen, wie beispielsweise interne Untersuchungen oder das Einschalten der Behörden. Grundsätzlich ermöglicht es das Hinweisgeberschutzgesetz, das 2024 in Kraft getreten ist, hinweisgebenden Personen, sogenannte Whistleblower, einfach und ohne Angst vor Repressalien, auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Hinweise sollten dabei möglichst konkret und überprüfbar sein. Und: Wer seine Meldung lieber anonym abgeben möchte, der sollte dem Schreiben eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (z. B. eine anonymisierte E-Mail-Adresse) beifügen. Es gilt aber auch: Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben und Schadenersatzansprüche auslösen.

Externe Hinweisgeber, beispielsweise andere Unternehmen oder Personen der Öffentlichkeit, können ebenfalls unter hinweis.bachl@integrityportal.de über Missstände informieren. Der gesamte Prozess, egal ob intern oder extern, wird von einem Rechtsanwalt begleitet und unsere interne Meldestelle bzw. Menschenrechtsbeauftragte unterliegt offiziell der Verschwiegenheitspflicht und Unabhängigkeitsgewähr.

Wie läuft der Prozess ab?

Hinweise werden direkt und vertraulich gemeldet. Die Meldung kann gerne anonym erfolgen.

Innerhalb von sieben Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung.

Der beauftragte Rechtsanwalt prüft den Inhalt auf Stichhaltigkeit und wendet sich bei Rückfragen an die hinweisgebende Person, um weitere Informationen einzuholen.

Wenn ein Hinweis zulässig und stichhaltig ist, werden Folgemaßnahmen eingeleitet.

Der beauftragte Rechtsanwalt darf unter Wahrung der Anonymität eine betriebsinterne Untersuchung einleiten, zu der unsere interne Menschenrechtsbeauftragte beigezogen werden darf.

Die meldende Person wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.

We take every report seriously: That’s why we have established an internal reporting office, providing our employees with a secure way to inform us about any misconduct in their work environment. Our trusted representative carefully reviews all incoming reports and takes appropriate action if necessary, such as conducting internal investigations or involving the authorities.

The Whistleblower Protection Act, which came into effect in 2024, ensures that whistleblowers can report legal and regulatory violations in companies and public authorities without fear of retaliation. Reports should be as specific and verifiable as possible.

For those who prefer to remain anonymous, we recommend including a means of contact (e.g., an anonymized email address) in their submission. However, it is important to note that intentionally or grossly negligent false reports can have legal consequences and may result in claims for damages.

External whistleblowers, such as other companies or members of the public, can also report misconduct at: hinweis.bachl@integrityportal.de.

The entire process – whether internal or external – is overseen by a lawyer. Additionally, our internal reporting office and human rights officer are officially bound by confidentiality and guaranteed independence.

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