Meldestelle / Compliance

Wir nehmen jeden Hinweis ernst: Deshalb betreiben wir eine interne Meldestelle, die unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu dient, uns über Missstände aus ihrem Arbeitsumfeld zu informieren.

Unsere Vertrauensperson überprüft eingegangene Meldungen und ergreift im Ernstfall Maßnahmen, wie beispielsweise interne Untersuchungen oder das Einschalten der Behörden. Grundsätzlich ermöglicht es das Hinweisgeberschutzgesetz, das 2024 in Kraft getreten ist, hinweisgebenden Personen, sogenannte Whistleblower, einfach und ohne Angst vor Repressalien, auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Hinweise sollten dabei möglichst konkret und überprüfbar sein. Und: Wer seine Meldung lieber anonym abgeben möchte, der sollte dem Schreiben eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (z. B. eine anonymisierte E-Mail-Adresse) beifügen. Es gilt aber auch: Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben und Schadenersatzansprüche auslösen.

Externe Hinweisgeber, beispielsweise andere Unternehmen oder Personen der Öffentlichkeit, können ebenfalls unter hinweis.bachl@integrityportal.de über Missstände informieren. Der gesamte Prozess, egal ob intern oder extern, wird von einem Rechtsanwalt begleitet und unsere interne Meldestelle bzw. Menschenrechtsbeauftragte unterliegt offiziell der Verschwiegenheitspflicht und Unabhängigkeitsgewähr.

Wie läuft der Prozess ab?

Hinweise werden direkt und vertraulich gemeldet. Die Meldung kann gerne anonym erfolgen.

Innerhalb von sieben Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung.

Der beauftragte Rechtsanwalt prüft den Inhalt auf Stichhaltigkeit und wendet sich bei Rückfragen an die hinweisgebende Person, um weitere Informationen einzuholen.

Wenn ein Hinweis zulässig und stichhaltig ist, werden Folgemaßnahmen eingeleitet.

Der beauftragte Rechtsanwalt darf unter Wahrung der Anonymität eine betriebsinterne Untersuchung einleiten, zu der unsere interne Menschenrechtsbeauftragte beigezogen werden darf.

Die meldende Person wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.

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